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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Konferenz- und Banketträume des Hotels, für die Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie sind Bestandteil des Angebots bzw. der Rechnung. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Hotels haben Vorrang vor den Allgemeinen Einkaufsbedingungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des umgestaltenden Kunden. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt.

 

ARTIKEL 1: Reservierungsbestätigung

Der Kunde muss seine Reservierung vor dem Optionstermin bestätigen und mit einer vom Kunden datierten und unterzeichneten Kopie des Angebots und der allgemeinen Verkaufsbedingungen mit dem Vermerk „Zur Vereinbarung gut“ und seinem Stempel an die Einrichtung zurücksenden. Mit diesen Dokumenten muss die Zahlung der in Artikel 5 genannten Anzahlung einhergehen, die eine wesentliche und entscheidende Bedingung für die Reservierung darstellt. Wenn die Anzahlung nicht geleistet wird, bestätigt die Einrichtung die Reservierung nicht und garantiert nicht die Verfügbarkeit der reservierten Plätze und Zimmer.

 

ARTIKEL 2: Organisation der Reservierung

 

2.1) Räume: Der Kunde muss der betreffenden Einrichtung spätestens 8 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum schriftlich (Fax, E-Mail oder Post) die Namensliste der Tagungsteilnehmer und die Zimmerzuteilung zukommen lassen. Die reservierten Zimmer stehen den Anspruchsberechtigten am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Bei darüber hinausgehender Verzögerung kann es zur Berechnung einer zusätzlichen Nacht zum angezeigten öffentlichen Tarif kommen.

 

2.2) Besteck:

 

Der Kunde muss der betreffenden Einrichtung schriftlich (Fax, E-Mail oder Post) die genaue Anzahl der für jede Mahlzeit vorgesehenen Sitzplätze 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Die Reduzierung der Teilnehmerzahl gilt als teilweise Annullierung der Reservierung und führt zur Anwendung des Artikels dieser Bedingungen. Der Kunde muss seine Wahl der Verpflegung (Menü, Buffet, Cocktail etc.) spätestens 8 Werktage vor dem Veranstaltungstermin bestätigen. Darüber hinaus behält sich das Hotel das Recht vor, eine Wahlmöglichkeit in der vom Kunden gewählten Kategorie vorzuschreiben.

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2.3) Bereitstellung der Räumlichkeiten :

Der Kunde muss die betreffende Einrichtung vor dem Datum der Veranstaltung über wesentliche Änderungen der Teilnehmerzahl der Veranstaltung informieren.

Sollte die Anzahl der Teilnehmer geringer sein als im Angebot angegeben, kann dem Kunden aus Gründen, die mit der Verwaltung der Einrichtung zusammenhängen, ein anderer Raum als der ursprünglich vorgesehene zugewiesen werden.

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2.4) Änderung der Teilnehmerzahl :

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl gilt als Teilstornierung der Buchung, unabhängig davon, ob es sich insbesondere um die Unterkunft, die Verpflegung oder die gemieteten Räume handelt. Sollte sich herausstellen, dass die Teilnehmerzahl die im Angebot angegebene Zahl übersteigt, wird die Bereitstellung der Räumlichkeiten erst nach Erhalt der zusätzlichen Anzahlung bestätigt, die der Differenz der Reservierung entspricht.

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ARTIKEL 3: Änderung der Leistungen :

Jeder Antrag auf Änderung der Leistungen im Vergleich zum angenommenen Kostenvoranschlag muss schriftlich an die betreffende Einrichtung gerichtet werden. Wenn die Einrichtung nicht innerhalb von acht Tagen nach Eingang des Antrags schriftlich zustimmt, wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zu den Bedingungen fortbesteht, die in dem vom Kunden angenommenen Kostenvoranschlag festgelegt sind.

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ARTIKEL 4: Stornierung :

Flexibler Tarif: 100% des Gesamtbetrages (inkl. Steuern) der Leistungen werden in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung weniger als 3 Tage vor Ihrer Ankunft erfolgt. 

Nicht rückerstattbarer Tarif: Eine Stornierung ist nicht möglich. 100% des Gesamtbetrages der Leistungen werden in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Teilstornierung werden die oben genannten Beträge einbehalten oder im Verhältnis zur Anzahl der stornierten Personen in Rechnung gestellt.

In jedem Fall kann bei personalisierten Angeboten die geforderte Anzahlung von 30 % im Falle einer Stornierung niemals zurückerstattet werden.

 

ARTIKEL 5: Preis-Zahlung :

5.1) Anzahlungen:

 

Jede Buchung, die Gegenstand eines personalisierten Kostenvoranschlags für eine Veranstaltung oder ein Seminar war, muss, um registriert zu werden, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags Gegenstand einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages der Leistung (inkl. MwSt.) sein.

Für alle anderen Buchungen (online, telefonisch, persönlich und per E-Mail) :

Nicht rückzahlbarer Tarif: 100% des Aufenthalts werden bei Bestätigung der Buchung abgebucht. 

Flexibler Tarif: Es wird keine Anzahlung verlangt.

 

5.2) Preise/Zahlung:

 

Die Preise sind in Euro angegeben. Sie sind für einen Monat ab dem Datum der Versendung des Kostenvoranschlags an den Kunden verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist können sie je nach den wirtschaftlichen Bedingungen geändert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Kurtaxe. Sie können im Falle von Gesetzes- und/oder Verordnungsänderungen, die zu Preisänderungen führen können, wie z. B. Änderung des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes, Einführung neuer Steuern usw., geändert werden.....

Die Zahlung der Leistungen muss innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

 

5.3) Individuelle Regelungen:

 

Die Bezahlung von Extras (Wäscherei, Minibar, Telefon, etc....) und anderen Leistungen, die von einem oder mehreren Teilnehmern individuell gefordert werden, wird von den betreffenden Teilnehmern vor ihrer Abreise direkt an der Rezeption der Einrichtung vorgenommen (individuelle Bezahlung).

Falls ein oder mehrere Teilnehmer die zusätzlich zu den im Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungen geforderten Leistungen (Extras, Mahlzeiten...) nicht bezahlen, wird die Rechnung an den Kunden geschickt, der sich verpflichtet, sie spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

 

ARTIKEL 6: Ambulante Verkäufe :

 

Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel mindestens 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung die obligatorische schriftliche Genehmigung der Gemeinde zu erteilen, wenn die Vermietung der Räumlichkeiten den Einzelhandel oder die Entgegennahme von Bestellungen von Waren mit vorheriger Werbung zum Gegenstand hat. In keinem Fall darf die Vermietung die in der städtischen Genehmigung angegebene Dauer überschreiten, der Verkauf darf in ein und derselben Einrichtung nicht länger als zwei Monate pro Kalenderjahr dauern.

 

ARTIKEL 7: Fotoreportage :

Der Kunde wird gebeten, die betreffende Einrichtung vorab über die eventuelle Anwesenheit eines Fotografen zu informieren und kümmert sich persönlich um die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen.

 

ARTIKEL 8: Urheberrechte : 

Der Kunde muss sich persönlich um alle Erklärungen und die Zahlung aller Gebühren, insbesondere an die SACEM, für die Verbreitung von musikalischen Werken und ganz allgemein für jede Animation innerhalb der Räumlichkeiten kümmern (Orchester, Aufführungen, Schallplatten, usw.).

 

ARTIKEL 9: Ankündigungen und Aushänge : 

Alle Verwendungen des Namens und/oder Logos der Einrichtung für Anzeigen und Aushänge sowie alle Verwendungen des Namens und/oder Logos des Kunden in der Einrichtung bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.

 

ARTIKEL 10: Disziplin, Verlust und Schaden, Haftung und Versicherungen :

 

Körperliches und moralisches Verhalten ist Pflicht.

Handlungen, die die Öffentlichkeit stören, Unruhe stiften oder materielle Schäden verursachen können, sind verboten.

Das Hotel warnt alle Personen, die sich nicht an die Vorschriften der vorliegenden Regeln halten, und wird in extremen Fällen von Unruhe und schlechtem Benehmen die Sicherheitsdienste einschalten.

Vor und nach der Veranstaltung wird eine Bestandsaufnahme gemacht und ein Bericht verfasst, wenn Nutzer Material beschädigt haben. Die Kosten für Reparaturen, die aus diesen Beschädigungen resultieren, gehen zu Lasten des Kunden-Organisators.

In keinem Fall kann die Einrichtung für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, insbesondere nicht für Brand, Verlust oder Diebstahl, die die vom Kunden oder den Teilnehmern anlässlich der von der Einrichtung erbrachten Leistung hinterlegten Gegenstände oder Materialien betreffen könnten. Der Kunde muss für die Aufbewahrung der von ihm oder den Teilnehmern eingebrachten Gegenstände und Materialien sorgen.

 

ARTIKEL 11: Empfehlungen :

Der Organisator verpflichtet sich, nur Personen einzuladen, deren Verhalten dem Hotel in keiner Weise schaden könnte, das sich das Recht vorbehält, bei Bedarf einzugreifen. Sie dürfen keine Getränke oder Speisen von außerhalb mitbringen, es sei denn, es wurde vorher ein Korkenzieherrecht vereinbart.

 

ARTIKEL 12: Streitigkeiten :

Jede Beschwerde muss spätestens 30 Tage nach dem Abreisedatum des Hotels per Einschreiben mit Rückschein an das betreffende Hotel gerichtet werden.

Nach Ablauf dieser Frist kann keine Reklamation mehr berücksichtigt werden.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Ausführung der vorliegenden Bedingungen ergeben könnten, ist das Handelsgericht des Ortes zuständig, an dem sich das Hotel befindet.

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